Altersvorsorge – vorsorgen mit staatlicher Förderung

Lesedauer 7 Minuten

Welche Formen der Altersvorsorge gibt es und welche werden staatlich gefördert? Und bei welchen werden auch ETFs eingesetzt?

Alexander Schulze-Fielitz beschreibt in seinem Gastbeitrag Formen der Altersvorsorge, die staatlich entweder durch Zulagen und /oder mit Steuervorteilen gefördert werden.

Staatlich geförderte Altersvorsorge im Vergleich

In diesem Blog geht es hauptsächlich um Geldanlage mit Exchange Traded Funds (ETFs), die eine einfache, transparente und flexible Form der Geldanlage darstellen, die zudem noch sehr kostengünstig ist.

Der einzige Nachteil eines reinen ETF-Portfolios ist, dass die Einzahlungen nicht steuerlich gefördert werden, im Gegenzug aber die Gewinne der Abgeltungssteuer unterliegen. Stattdessen fördert der Staat unflexible Renten- und Versicherungsverträge.

Doch langsam kommt Bewegung in die Sache. Zwar gibt es immer noch keinen reinen ETF-Sparplan, der vom Staat gefördert wird, allerdings gibt es immer mehr geförderte Vorsorgeformen, in die sich ETFs zumindest einbauen lassen.

Leider gilt das noch nicht für jede staatlich geförderte Altersvorsorge. Trotzdem wollen wir hier einmal einen Überblick liefern. Denn die steuerlichen Vergünstigungen und sonstigen Förderungen können vor allem auf lange Sicht einen ordentlichen Beitrag für die spätere Rente leisten.

Um einen Überblick über die einzelnen Sparformen zu bekommen, gehen wir am besten chronologisch vor. Denn in den vergangenen 15 Jahren ist eine Menge passiert.

Fast hat man den Eindruck, als hätte jeder Finanzminister noch schnell seine Variante der Vorsorge hinzufügen wollen. Dabei ist ein Dickicht entstanden, das für den normalen Verbraucher kaum noch zu durchschauen ist.

Die Wahl der richtigen Altersvorsorge ist damit zu einer recht komplizierten Aufgabe geworden. Trotzdem lohnt sich ein Blick auf die verschiedenen Angebote, wenn Du nicht mögliche Vorteile verschenken möchtest. Aber der Reihe nach.

Das Grundprinzip der Rentenversicherung

Die Idee der Rentenversicherung ist sozusagen die Urform und die Grundlage für alle weiteren Vorsorgeformen: Der Nutzer spart einen Kapitalstock an. Aus dem Kapitalstock garantiert der Versicherer eine Rente bis an das Lebensende.

Das ist die wichtigste Eigenschaft dieser Art der Versicherung: Egal, wie alt Du wirst, die Rentenversicherung zahlt. Das ist einerseits sehr schön, andererseits aber auch teuer: Denn die Versicherung lässt sich diese Absicherungsleistung auch bezahlen.

Grundsätzlich gilt: Du musst spürbar älter werden als der durchschnittliche Deutsche, damit sich die Verrentung wirklich lohnt. Für den Staat ist das trotzdem gut, weshalb er diese Rentenform explizit fördert.

Er will, dass das angesparte Kapital irgendwann zu einer Rente wird, also in eine lebenslange Auszahlung mündet. Nur dann kann der Staat sich sicher sein, dass der Rentner nicht irgendwann doch wieder auf Sozialleistungen angewiesen ist.

Trotz staatlicher Förderung: Auf der Kostenseite ist eine Rentenversicherung wenig effizient. Denn um die eigentliche Anlage – sei es nun eine festverzinsliche Anlage oder ein wie auch immer gestaltetes Depot – wird noch ein Versicherungsmantel gelegt. Und der verursacht nicht nur Verwaltungs-, sondern auch Vertriebskosten (Abschlussprovision).

Besonders die Vertriebskosten werden oft unterschätzt. Bei Versicherungen ist die so genannte Zillmerung üblich. Dabei werden die Kosten für die gesamte Vertragslaufzeit schon in den ersten fünf Jahren direkt von Deinen Beiträgen abgezogen.

Ob Du den Vertrag vorzeitig kündigst oder stilllegst, ist bei dieser Art der Provision Dein Risiko. Immerhin: in den meisten neueren Tarifen kann die eigentliche Geldanlage – also das, was im Versicherungsmantel drin ist – kostengünstig über ETFs dargestellt werden. Die Versicherungskosten bleiben trotzdem bestehen.

Altersvorsorge mit privaten Rentenversicherungen

Die private Rentenversicherung ist die älteste Form, die dieses Rentenversicherungsprinzip umsetzt. Und bis heute hat der Gesetzgeber sie so erhalten. Die wichtigste Förderung, die der Staat dieser Versicherung gönnt: Alle Anlagegewinne, die innerhalb des Vertrags entstehen, sind steuerfrei. Beiträge werden wie gewohnt aus dem Netto gezahlt.

  • Wer darf sparen? Alle.
  • Können die Einzahlungen von der Steuer abgesetzt werden? Nein.
  • Wie werden Anlagegewinne versteuert? Sind in dieser Versicherung steuerfrei.
  • Wie werden die Auszahlungen versteuert? Nur der so genannte Ertragsanteil. Wer die Rente mit 67 Jahren beginnt, muss 17 Prozent davon versteuern. Wer sich Einmalbeträge auszahlen lässt, muss diese zur Hälfte versteuern. Es gilt jeweils der persönliche Steuersatz.
  • Kann der Vertrag verkauft oder beliehen werden? Ja, beides. Achtung: Das bedeutet, dass der Vertrag im Fall von Hartz IV eventuell aufgelöst oder verkauft werden muss.
  • Kann der Vertrag frei übertragen werden? Ja.

Der erste Versuch staatlicher Förderung: Riester-Rente

Mit der Einsicht, dass die staatliche Rente spätestens nach den jüngsten Rentenreformen für Angestellte nicht mehr ausreichen wird, wurde Ende des letzten Jahrstausends die Riester-Förderung eingeführt.

Sie lockt mit staatlichen Zuschüssen für die private Altersvorsorge für jeden Einzahler, insbesondere für Sparer mit Kindern. Sie ist aber nur für denjenigen verfügbar, der in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) einzahlt. In der Regel sind das Angestellte; außerdem werden Beamte gefördert.

Zum ersten Mal dürfen hier die Einzahlungen von der Steuer abgesetzt werden. Doch musst Du anschließend die Rente versteuern (nachgelagerte Besteuerung). Je nach persönlicher Situation kann sich das sehr lohnen, weil bei vielen der Steuersatz im Alter niedriger ist als während der Sparphase.

Gleichzeitig wurde beim Riester nicht nur auf die Rentenversicherung gesetzt. Auch zertifizierte Bank- und Fondssparpläne sind förderungswürdig. Über einen Umweg werden hier also auch ETF-Sparpläne förderfähig – und zwar verpackt in einen Riester-Fondssparplan.

Allerdings gibt es eine Einschränkung: Bei allen Riester-Verträgen ist gesetzlich vorgeschrieben, dass bei Ablauf mindestens die eingezahlten Beiträge garantiert wieder ausgezahlt werden müssen. Das bedeutet, dass in jedem Riester-Vertrag immer ein gewisser Anteil konservativ angelegt werden muss.

Nach der umstrittenen Logik, dass auch ein Eigenheim eine gute Altersvorsorge ist, sind mittlerweile auch noch bestimmte Riester-Bausparverträge und Riester-Darlehen förderungswürdig.

  • Wer darf sparen? Nur, wer schon in die Deutsche Rentenversicherung einzahlt.
  • Können die Einzahlungen von der Steuer abgesetzt werden? Ja, bis zu einer Höhe von 2.100 Euro pro Jahr pro berechtigtem Sparer.
  • Wie werden Anlagegewinne versteuert? Erst bei Auszahlung. Es muss so angelegt werden, dass mindestens die eingezahlten Beiträge garantiert wieder ausgezahlt werden können.
  • Wie werden die Auszahlungen versteuert? Die Rente wird voll versteuert. 30 Prozent des Guthabens lassen sich als Einmalbetrag auszahlen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, laufende Darlehen auf ein Eigenheim mit der Auszahlung zu Rentenbeginn abzulösen. Es gilt der persönliche Steuersatz zum Zeitpunkt der Auszahlung.
  • Kann der Vertrag verkauft oder beliehen werden? Eingeschränkt. Wer das Geld vor Rentenbeginn entnimmt und nicht in ein Eigenheim investiert, muss die erhaltene Förderung zurückzahlen. Als Alternative kann gegen Gebühr das Guthaben in einen anderen Riester-Vertrag übertragen werden. Im Falle von Hartz IV oder einer Privatinsolvenz ist das Guthaben vor Gläubigern geschützt.
  • Kann der Vertrag frei übertragen werden? Nur an Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder.

Absolut empfehlenswert: Betriebliche Altersvorsorge

Gibt es zwar schon etwas länger, allerdings hat die Einführung von Riester und Konsorten hier einige Änderungen gebracht. Die wichtigste ist die nachgelagerte Besteuerung: Auch hier können nun die Beiträge von der Steuer abgesetzt werden, dafür wird dann aber die Auszahlung besteuert.

Wie der Name schon verrät, werden die Beiträge vom Einkommen abgezogen und direkt vom Arbeitgeber an die Versicherung überwiesen. Manchmal zahlt der Arbeitgeber zusätzlich sogar eigene Beiträge dazu. Noch ein großer Vorteil: Oft sind die bezahlten Beiträge sozialabgabenfrei.

Die BAV gibt es in verschiedenen Versionen, meist in Form einer Direktversicherung oder Pensionskasse, auf die wir uns im Folgenden beziehen. Auf die anderen Wege wollen wir hier nicht eingehen, grundsätzlich sei aber gesagt: Alles, was der Betrieb zusätzlich aus eigener Tasche dazu tut, solltest Du auf jeden Fall mitnehmen!

  • Wer darf sparen? Wer in die Deutsche Rentenversicherung einzahlt hat sogar einen Rechtsanspruch auf die Umwandlung von Arbeitsentgelt, aber auch andere Angestellte dürfen häufig einzahlen.
  • Können die Einzahlungen von der Steuer abgesetzt werden? Ja.
  • Wie werden Anlagegewinne versteuert? Sind während der Ansparphase steuerfrei. Auch hier muss wieder so angelegt werden, dass am Ende mindestens die eingezahlten Beiträge wieder ausgezahlt werden.
  • Wie werden die Auszahlungen versteuert? Zu 100 Prozent zum persönlichen Steuersatz. Es ist auch möglich, das Guthaben auf einmal auszuzahlen.
  • Kann der Vertrag zu neuen Arbeitgebern übertragen werden? Ja. Falls Du die Firma wechselst und der neue Arbeitgeber nicht in Deine bestehende Direktversicherung oder Pensionskasse einzahlen will, kannst Du das Guthaben ohne zusätzliche Kosten in die Lösung des Arbeitgebers übertragen.
  • Kann der Vertrag verkauft oder beliehen werden? Du kannst nur in Ausnahmefällen vorzeitig auf Dein Guthaben zugreifen. Dafür ist Dein Guthaben vor Gläubigern geschützt, falls Du Privatinsolvenz anmelden musst oder Hartz IV beziehst.
  • Kann der Vertrag vererbt werden? Das Guthaben des Vertrags ist an bei der Versicherung angegebene Lebenspartner oder kindergeldberechtigte Kinder vererbbar.

Die Alternative zum Riestern: Rürup- bzw. Basis-Rente

Und was, wenn ich jetzt kein Angestellter bin? Auch dafür hat der Staat sich was einfallen lassen, in diesem Fall der gute Herr Rürup. Der wollte allerdings nicht auf ewig mit einem Rentenprodukt in Verbindung gebracht werden, daher heißt diese Rentenform „Basis-Rente“ – wird aber trotzdem häufig Rürup-Rente genannt.

Den Anspruch auf die Rürup-Förderung hat wirklich jeder. Dadurch, dass der Anspruch durch die Einzahlungen in die Deutsche Rentenversicherung reduziert wird (und mangels Alternativen), ist häufig der Eindruck entstanden, die Rente wäre nur etwas für Selbständige.

Auf der Anlageseite ist diese Rentenform am flexibelsten, weil sie keine Vorgaben macht, wie das Geld angelegt werden soll. Dafür ist Sie nicht übertragbar.

  • Wer darf sparen? Alle.
  • Können die Beiträge von der Steuer abgesetzt werden? Ja. Sparer können maximal 22.172 Euro jährlich in eine Basis-Rente einzahlen. Diese Summe wird um die in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlten Beiträge reduziert. Auch für Angestellte bleiben damit mindestens 8.450 Euro jährliche Einzahlsumme frei. Im Jahr 2015 können 80 Prozent dieses Betrags von der Steuer abgesetzt werden. Dieser Prozentsatz steigt regelmäßig bis zum Jahr 2025, wo dann 100 Prozent möglich sein werden.
  • Wie werden Anlagegewinne versteuert? Während der Ansparphase sind Gewinne steuerfrei.
  • Wie werden die Auszahlungen besteuert? Aktuell mit 70 Prozent des persönlichen Steuersatzes. Auch dieser Wert steigt jährlich und wird 2040 volle 100 Prozent des persönlichen Steuersatzes erreichen. Entscheidend für die Besteuerung ist das Jahr des Auszahlungsbeginns. Das Guthaben muss lebenslang verrentet werden.
  • Kann der Vertrag verkauft oder beliehen werden? Nein. Dafür ist Dein Guthaben vor Gläubigern geschützt, falls Du Privatinsolvenz anmelden musst oder Hartz IV beziehst.
  • Kann der Vertrag frei übertragen werden? Das Guthaben des Vertrags ist an Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder vererbbar.

Fazit

Welche staatliche Förderung für Dich in Frage kommt, hängt vornehmlich von Deiner beruflichen, aber auch von deiner privaten Situation ab, beispielsweise davon, wie viele Kinder du hast (Riester).

Darüber werden die für Dich in Frage kommenden Fördertöpfe definiert. Durch Steuervorteile sind diese Förderungen meistens lukrativ, genauer kannst Du das mit unserer KLAR+ Software ausrechnen.

Allerdings musst Du immer Abstriche in Sachen Flexibilität und Verfügbarkeit machen.

ASF(1)Alexander Schulze-Fielitz ist Fintekkie, Finanzblogger und Vater. Nach mehr als 10 Jahren im Finanzbereich hat er sich selbständig gemacht, um mit seiner eigenen Firma KLAR+ zu entwickeln. Diese Software empfiehlt Verbrauchern die richtigen Anlagen und Absicherungen für ihre Altersvorsorge, Geldanlage und Versicherung – und das alles, ohne Produkte zu verkaufen.

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